Anleitung für die Interne Revision von Finanzinstituten – Kompetenzen und Rotation

Den Grundsätzen des Ethik-Kodex der IIA-Global zufolge ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, die Kompetenz der Mitarbeiter einer Internen Revision sicherzustellen und diese dementsprechend zu unterstützen. Interne Revisoren sollen demzufolge nur solche Dienstleistungen durchführen, für die sie auch befähigt sind, d.h. für die sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Die Finanzinstitute und der gesamte Bankensektor sind hinsichtlich der Aufrechterhaltung dieser Kompetenzen stetigen Neuerungen innerhalb des Geschäftsumfeldes sowie aufkommenden Risiken ausgesetzt, weshalb ein erhöhter Bedarf an kompetenten Mitarbeitern sowie besseren Instrumentarien gegeben ist. So sind bspw. innerhalb der Datenanalyse oder auch bei der Anwendung innovativer Methoden und Modelle besondere Kenntnisse von Belang.

Der ECIIA-Bankenausschuss veröffentlichte in diesem Zusammenhang ein Paper, welches der Internen Revision von Finazinstituten eine Orientierungshilfe bieten soll, um differenzierte Schlüsselaspekte bzgl. der Kompetenz der Internen Revision zu bedenken und wenn möglich auszuarbeiten. Hierzu zählen:

  • Bestandsaufnahme, Bewahrung und Ausbau differenzierter Fähigkeiten, bspw. im Hinblick auf technische Gegebenheiten und neue professionelle Praktiken
  • Personalrotationen innerhalb diverser Bereiche als Voraussetzung für Kompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität
  • Talentmanagement: Personalbezogene Aspekte bilden die Schlüsselelemente für den Erfolg einer Internen Revision, weshalb besonderer Wert auf die Entwicklung durch spezielle Schulungsmaßnahmen gelegt werden und auf gegebene Berufserfahrung zurückgegriffen werden sollte.

Die vorausgehenden Aspekte werden dabei teilweise auf individueller Ebene, andere auf globaler, höherer Ebene, umgesetzt.
Alle Hinweise und Anforderungen finden Sie hier.