Forschungsupdate 1/2018

Aktuelle Forschungspapiere mit Bezug zur Corporate Governance und/oder Interner Revision:

Islam, M. A., Deegan, C., & Gray, R. (2018). Social compliance audits and multinational corporation supply chain: evidence from a study of the rituals of social audits. Accounting and Business Research, 48 (2), 190-224. 

Der Artikel befasst sich mit der Wirkung von Social Compliance Prüfungen. Dazu wird untersucht, inwiefern Social Compliance Prüfungen bei Zulieferern der Textilindustrie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können. Diese Branche befindet sich im Fokus der Öffentlichkeit westlicher Länder, da dort die Arbeitsbedingungen der Zulieferer – hierbei sind insbesondere Sklaverei, Kinderarbeit sowie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu nennen – aufgrund des Preisdrucks sehr schlecht sind. Social Compliance Prüfungen sollen dementsprechend helfen, die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten festzustellen und zu verbessern.

Zur Analyse der Wirkung solcher Social Compliance Prüfungen wurden Interviews mit 23 Stakeholdern der Textilindustrie in Bangladesch durchgeführt. Diese Personen haben entweder als Interne Revisoren oder als externe Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder Berater) eine Social Compliance Prüfung durchgeführt oder sind Teil des Managements des Zulieferers. Innerhalb des Interviews wurde beispielsweise gefragt, mit welcher Motivation die Prüfungen beauftragt werden, welche Erwartungen die Zulieferer diesbezüglich haben und ob dadurch die Arbeitsbedingungen tatsächlich verbessert werden können.

In den Interviews gaben alle Gruppen an, dass innerhalb der Social Compliance Prüfungen die Einhaltung akzeptierter, globaler Standards (beispielsweise SA 8000, ILO, BSCI bzw. die jeweiligen Verhaltensrichtlinien und Standards) geprüft wird. Diese umfassen beispielsweise Themen wie Kinderarbeit, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, Diskriminierung, Zwangsarbeit, Arbeitszeiten, Belästigung und Missbrauch sowie Löhne. Aus den Interviews ging zudem hervor, dass externe Prüfer eher dann eingesetzt werden, wenn das Unternehmen bereits negativ im Fokus der Medien steht, da die Akzeptanz von externen Urteilen höher ist. Der zentrale Grund für die Durchführung liegt jedoch nicht im Interesse des Zulieferers an dem Wohlergehen seiner Arbeitnehmer, sondern in den Auflagen der Käufer. Deswegen ist es auch nicht überraschend, dass die Manager der Zulieferer durch Prüfungen besonders die Gefahr des Auftragsverlustes sehen und lediglich finanzielle Vorteile positiv hervorheben. Trotzdem sind die internen und externen Prüfer der Meinung, dass durch die Social Compliance Prüfungen die Einhaltung der Standards sichergestellt werden kann, da ohne Überwachung wahrscheinlich die Einhaltung nicht gewährleistet werden kann.

 

 

Schneider, A. (2018). Financial expertise on audit committees of loan applicants: a research note to test the effects on lending decisions. Accounting and Business Research, 48 (2), 225-235. 

Der Beitrag behandelt die Frage, inwiefern die Expertise des Aufsichtsrates Einfluss auf das Verhalten von Stakeholder haben können. Dies wird anhand der Finanzexpertise des Prüfungsausschusses und der Risikobewertung von Kreditgebern untersucht. Es ist zu vermuten, dass ein Prüfungsausschuss mit hoher Finanzexpertise die Finanzberichterstattung besser kontrollieren und dementsprechend dessen Qualität sicherstellen kann. Derartige verlässliche Informationen werden von Kreditgebern positiv bewertet und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten.

Um diese Vermutung zu testen, wurden 64 Kreditsachbearbeiter aus 31 verschiedenen Banken befragt. Innerhalb des Fragebogens wurde folgendes Szenario dargestellt: Die Sachbearbeiter sollten über einen hypothetischen Kredit in Höhe von 5.000.000 $ entscheiden, auf der Grundlage von Informationen über das Unternehmen – insbesondere der Finanzberichterstattung. Dazu sollte das Risiko auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet und die Wahrscheinlichkeit für die Gewährung des Kredits angegeben werden. Die Informationen über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wurden dabei variiert. In vier unterschiedlichen Abwandlungen wurden Mitglieder des Prüfungsausschusses mit/ ohne Finanzexpertise durch Mitglieder mit/ ohne Finanzexpertise ersetzt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass Finanzexpertise ein positives Signal an die Kreditgeber sendet: In den Gruppen, in denen kein Mitglied Finanzexpertise aufweist, wird das Risiko geringer eingeschätzt und Kredite eher gewährt, wenn durch die Umbesetzung ein Mitglied mit Finanzexpertise hinzukommt, als wenn das neue Mitglied keine Finanzexpertise hat. Auf der anderen Seite ergeben sich aber keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen Prüfungsausschüssen, in denen nach der Umbesetzung kein Mitglied Finanzexpertise aufweist und den Prüfungsausschüssen, die nach der Umbesetzung Mitglieder mit Finanzexpertise besitzen. Ähnlich verhält es sich bei den Gruppen, in denen das einzige Mitglied mit Finanzexpertise durch ein neues Mitglied mit oder ohne Finanzexpertise ersetzt wird. Schneider (2018) vermutet, dass die Mitglieder voneinander lernen und somit selbst durch den Verlust des Finanzexperten ein gewisses Maß an Expertise verbleibt. Dennoch ist festzustellen, dass die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses eine eher untergeordnete Rolle bei der Risikobewertung spielt. Die Sachbearbeiter bewerteten die Finanzberichterstattung selbst (Bilanz, GuV und Cash Flow Rechnung) als deutlich wichtiger.

Gao, H., & Huang, J. (2018). The Even-Odd Nature of Audit Committees and Corporate Earnings Quality. Journal of Accounting, Auditing & Finance, 33 (1), 98-122. 

Gao und Huang (2018) untersuchen den Zusammenhang zwischen der Größe des Aufsichtsrates und der Ertragsqualität. Dafür betrachten sie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die Anpassungen der Finanzberichterstattung. Ihrer Meinung nach ist das Abstimmungsverhalten und somit auch die Qualität der Entscheidungen in Prüfungsausschüssen mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern besser, als in Prüfungsausschüssen mit einer geraden Anzahl an Mitgliedern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Aufsichtsräte sowohl von einer Leistungspräferenz (Abstimmung auf Basis eines unabhängig gebildeten Urteils unter Berücksichtigung vorhandener Informationen) als auch von einer Konformitätspräferenz (Abstimmung für die Alternative, von den meisten anderen Aufsichtsräten präferiert wird) beeinflusst werden: Ist die Anzahl der Mitglieder im Prüfungsausschuss ungerade, steht jedes Mitglied einer geraden Anzahl an übrigen Mitgliedern gegenüber – deren Abstimmungen neigen dazu sich auszugleichen, sodass das einzelne Prüfungsausschussmitglied eher auf Basis des seines eigenen Urteils abstimmt.

Damit diese Hypothese geprüft werden kann, wurden eine Stichprobe von 12.071 Unternehmensjahren erhoben. Diese umfassten Daten über die Finanzberichterstattung und Prüfungsausschusszusammensetzung zwischen 1998 und 2010.

Das Resultat der Analyse ist, dass die Hypothese bestätigt werden kann. Prüfungsausschüsse mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern weisen eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit für die Anpassung der Finanzberichterstattung auf. Dieser Unterschied zwischen geraden und ungeraden besetzten Prüfungsausschüssen ist in Unternehmen mit großer Unsicherheit (hohe F&E-Aufwendungen und hohe Aktienvolatilität) stärker. Somit lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Größe des Aufsichtsrates und der Ertragsqualität empirisch belegen.