Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern

Im Februar 2017 verabschiedete das Europäische Parlament einen Beschluss zum Schutz von Whistleblowern. Hintergrund waren bisher fehlende bzw. mangelnde Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Hinweisgebern innerhalb der Mitgliedsstaaten. Beispielsweise bieten derzeit nur 10 Länder einen umfassenden Rechtsschutz für Informanten: Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und das Vereinigte Königreich. Im Oktober 2017 verabschiedete der Rechtsausschuss einen Bericht, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wurde, bis Ende des Jahres einen Legislativvorschlag zum Schutz von Hinweisgebern vorzulegen. Fünf wesentliche Elemente dieses Berichts sind:

  1. Festlegung einer einheitlichen Definition eines Hinweisgebers.
  2. Schutz von Berichten über Verletzungen des öffentlichen Interesses sowie rechtswidrige Handlungen.
  3. Einführung klarer Berichtsmechanismen.
  4. Einrichtung einer Behörde, die sich insbesondere der Beratung, Orientierung und Erstellung von Berichten widmet.
  5. Erweiterung der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Ergänzung und Koordinierung der Mitgliedsstaaten zum Schutz von Hinweisgebern.

Der Rechtsausschuss fügte zum Beschluss des Europäischen Parlaments noch weitere Maßnahmen hinzu. Hierunter fallen beispielsweise

  • die Möglichkeit, dass Whistleblower direkt an entsprechende Behörden berichten können als Ersatz zum bisherigen dreistufigen Prozess,
  • die Erlaubnis, Informationen anonym weiterzugeben,
  • das Recht, dass Richter Klagen gegen Informanten abweisen können,
  • die Schaffung derselben Schutzmaßnahmen für Whistleblower und an der Berichterstattung beteiligte.

Die finnische Justizministerin Anna-Maja Henriksson führt hierzu aus: „The EU is committed to having a well-functioning democratic system based on the rule of law. That includes providing a high level of protection across the Union to those whistle-blowers who have the courage to speak up. No one should risk their reputation or job for exposing illegal behaviors.“

Mit den erhöhten Schutzrechten für Whistleblower und der Schaffung sicherer Whistleblower-Systeme in Unternehmen und Behörden, kann der Schutz der Whistleblower innerhalb der Europäischen Union erhöht werden. Weitere Informationen können auch auf der Seite der Europäischen Kommission oder des ECIIA gefunden werden.