Was sind Joint Audits der Internen Revision?

Möglichkeiten des Joint Audits

Die Interne Revision steht der andauernden Diskussion um eine gute Corporate Governance immer wieder der Forderung ausgesetzt, effizient und effektiv zu prüfen. Jedoch führen zwischenzeitliche Kapazitäts- oder Know-how-Engpässe zur Notwendigkeit, die Kapazität situativ zu erweitern. Vor diesem Hintergrund bilden sogenannte Joint Audits der Revision eine zielführende Möglichkeit zur zeitnahen Erweiterung der Kapazitätsausstattung oder temporären Verbesserung der Prüfungsqualität, sofern zusätzliches Know-how eingebunden wird.
Bisher wurde der Begriff des Joint Audits vornehmlich für den Bereich der Abschlussprüfung verwendet, bei dem unterschiedliche Prüfungsgesellschaften (bspw. Big4- und Non-Big4-Gesellschaften) zusammen prüfen. Empirische Befunde für den Wirtschaftsprüfungsbereich belegen, dass durch gemeinsame Prüfungen die Prüfungsqualität steigt (bspw. Zerni et al. 2012), aber auch die Aufdeckung von Earnings Management schlechter ausfällt (bspw. Lesage/Ratzinger-Sakel 2012). Hinsichtlich der Prüfungskosten zeigen einige Studien einen positiven, andere einen negativen Effekt.

Für die Interne Revision ist das Gebiet jedoch untererforscht und auch konzeptionelle Arbeiten existieren noch nicht häufig. Lediglich die Zusammenarbeit zwischen Revision und Wirtschaftsprüfung scheint hier eine Ausnahme zu sein, wobei die bisherigen Arbeiten das Thema vornehmlich aus Sicht der Wirtschaftsprüfung diskutieren.

Zum besseren Verständnis des Begriffs bietet sich eine Definition für den Revisionsbereich an: „Ein Joint Audit ist die gemeinsame Durchführung von Prüfungshandlungen von Revision und externen oder internen Partnern. Das Joint Audit muss dabei stets den Anspruch haben, mindestens die gleiche Qualität und dieselben Ergebnisse zu produzieren, wie ein singuläres Audit, welches nur durch die Revision durchgeführt wird. Grundlage des Joint Audits ist es, dass alle Revisionsziele und alle Standards, Vorgaben und Richtlinien der Revision auch für den Audit Partner gelten. Ein Joint Audit kann zu einem höheren bzw. zu einem niedrigeren Ressourcenaufwand seitens der Internen Revision führen.“ (Eulerich 2017, Zeitschrift für Interne Revision).

Die Zielsetzungen de Revision (siehe zur Zieldiskussion) sind dabei vielfältig:
– Einbringung von zusätzlichem (internen / externen) Know-how
Zeitersparnis durch schnellere Prüfung (jedoch auch finanzieller Mehraufwand möglich)
Vertrauen bei der gemeinsamen Prüfung mit Fachkollegen
– Hohe Flexibilität durch die variable Hinzunahme von Kapazität
– Externe Qualitätssicherung bei der gemeinsamen Prüfung mit externen Partner.

Jedoch sind auch negative Konstellationen denkbar:
Know-how-Diffusion, insbesondere bei Joint Audits mit externen Partnern
– Höherer Ressourcenaufwand, im Sinne von Opportunitätskosten der internen Joint Audit Partner ode von tatsächlichem Honorar bei externen Partnern
– Veränderte Wahrnehmung der Revision, da die eigene Ressourcen- und Know-how-Ausstattung nicht ausreichend ist
– Qualitätsverlust, falls der Joint Audit Partner nicht die gleiche Qualität der Prüfung leistet.

Zusammenfassend existieren also zahlreiche Vorteile bei der gemeinsamen Prüfung mit internen und externen Partnern, die jedoch stets hinsichtlich möglicher Risiken zu bewerten sind.

Weiterführende Literatur:
Eulerich, M. (2016): Joint Audits in der Internen Revision. In: Zeitschrift für Interne Revision, 6/2016 (https://www.zirdigital.de/ZIR.06.2016.292).
Lesage, C./Ratzinger-Sakel, N. (2012), Are the findings of international studies reliable? The joint audit example, http://ssrn.com.
Zerni et al. 2012: Zerni, M./Haapamaki, E./Järvinen, T./Niemi, L., Do joint audits improve audit quality? Evidence from voluntary joint audits, in: European Accounting Review, 731-765.